BuT
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorgaben kann ggf. eine Lernförderung für Ihr Grundschulkind über Leistungen aus dem "Bildungspaket" BuT (Bildung- und Teilhabe) seitens des Jobcenters bzw. des Kreises vereinbart werden.
Wenn Sie Bürgergeld oder Kinderzuschlag erhalten, dann haben Sie (bzw. Ihr Kind) unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch "Bildungspaket" genannt). Als Leistung aus dem Bildungspaket zählen auch die Kosten für Nachhilfe / Ergänzende angemessene Lernförderung, wenn diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die Schulziele zu erreichen. Die Leistung ist gesondert z.B. beim Jobcenter oder Kreis zu beantragen.
Die Leistung kann seitens des Jobcenters oder Kreises für Kinder, die die Lernziele des Schuljahres in der Schule nicht ohne zusätzliche Unterstützung erreichen können und bei denen die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, gewährt werden.
Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie u.a. auf der Homepage des Jobcenter Rhein-Sieg bzw. der Kreise Neuwied und Altenkirchen:
- www.jobcenter-rhein-sieg.de/geld-leistungen/bildung-teilhabe
- www.kreis-neuwied.de/leben-im-landkreis/soziales/leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe/
- https://www.kreis-altenkirchen.de/INTERNET/B-rgerservice/Dokumente-zum-Download/index.php?object=tx,2154.690.1&NavID=2154.212&La=1
Melden Sie sich gerne, wenn Sie eine Lernförderung über BuT für Ihr Grundschulkind bei mir wünschen und wir klären anhand Ihrer Kostenzusage, ob dies bei mir möglich ist.
Lerntherapie Ina Gabel info@inagabel.de Tel. 0 22 48 / 9 16 60 50
